Hochschule Neubrandenburg, 2009
Abstract: Die Thematik Linkshändigkeit in der Kindertagesstätte sollte als gesellschaftliches Anliegen gesehen werden, kindgerecht zu fördern und zu fordern. Jeder Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung (vgl. SGB VIII §1). Jeder sollte entsprechend seiner Händigkeit gefördert werden. In einer pädagogischen Einrichtung, wie die Kita, müssen Bedürfnisse wahrgenommen werden und nicht durch Unwissenheit der pädagogischen Fachkräfte methodisch Fehlentscheidungen herbeigeführt werden. Anliegen muss es sein, in der pädagogischen Ausbildung angeleitet zu werden.
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